Bestattungsinstitut Zaumsegel e.K. Zeulenroda-Triebes-logo

Ihre Bestattungsvorsorge in Zeulenroda-Triebes

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Das Bestattungsinstitut Zaumsegel in Zeulenroda-Triebes kümmert sich um Ihren Trauerfall. In allen Fragen, die Sie zu Formalitäten, zum Ablauf und zu Spezialfällen haben, stehen unsere Bestatter Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Erfahren Sie im Folgenden bereits etwas mehr über unser Leistungsangebot. Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches, um Ihre Fragen zu klären. 

Unsere Leistungen im Überblick

Gemäß unserer Philosophie fängt unsere Arbeit bei dem an, was am wichtigsten ist: bei Ihnen. Wir wissen, dass Sie sich in der schweren Zeit der Trauer befinden, deswegen sind wir da – mit all unserem Verständnis und Mitgefühl. Dabei möchten wir Ihnen das abnehmen, worauf Sie ein besonderes Augenmerk richten. Wir binden Sie mit ein und gerne können Sie auch selbst mit tätig werden.

Nehmen Sie Platz, folgende Aufgaben übernehmen wir in jedem Fall gerne für Sie:

  • Persönliche und individuelle Trauerberatung / -begleitung
  • Terminierung mit den Friedhöfen, Pfarrern und Rednern
  • Gestaltung und Begleitung eines persönlichen Abschieds
  • Umfängliche und verbindliche Kostenberatung
  • Seebestattung / Diamantbestattung / Naturbestattung
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  • Gestaltung der Trauerfeierlichkeit nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen
  • Standesamtliche Beurkundung, Erledigung sämtlicher Formalitäten
  • Ausgestaltung und Dekoration der Friedhofshallen
  • In- und Auslandsüberführungen
  • Schmuckstücke vom Fingerabdruck

Verschiedene Arten der Beisetzung

"Ein Trauerfall verändert vieles - wir hören zu, wir helfen."

 
Bestattung ist vielfältig. Bei der Wahl der Bestattungsart sollten die Wünsche des Verstorbenen sowie die Bedürfnisse der Angehörigen umgesetzt und berücksichtigt werden.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Feuerbestattung
  • Seebestattung
  • Luftbestattung
  • Anonyme Bestattung
  • Erdbestattung
  • Wald- / Natur Bestattung
  • Aschestreuwiese
  • Almwiesenbestattung

Feuerbestattung

In der vorchristlichen Zeit war die Feuerbestattung eine der vorherrschenden Bestattungsarten in Europa und war auch in anderen Kulturen verbreitet.

Heutzutage ist die Feuerbestattung der Erdbestattung hierzulande gleichgestellt und wird von der Kirche akzeptiert. Voraussetzung für die Einäscherung ist eine Einwilligung des Verstorbenen noch zu Lebzeiten oder stellvertretend durch seine Angehörigen nach dem Tod. Ist die Entscheidung für eine Feuerbestattung gefallen, haben die Hinterbliebenen vorher noch einmal die Möglichkeit sich von dem Verstorbenen zu verabschieden.

Auch die Anwesenheit der Angehörigen während der Einäscherung, ist in manchen Krematorien möglich. Anschließend kann die Urne in einer Trauerfeier oder stillen Beisetzung aufgestellt und dem Verstorbenen gedacht werden.
Die endgültige Beisetzung auf einem Friedhof, ist direkt im Anschluss möglich.
Sie kann aber auch an einem anderen Tag erfolgen.

Zu Auswahl stehen hierbei Reihen-, Wahl-, Gemeinschaftsgräber oder ein Kolumbarium. Die gesetzliche Ruhefrist beträgt bei allen Varianten 20 Jahre. Jedoch können Wahlgräber, auf Wunsch, verlängert und mehrfach belegt werden.

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Erdbestattung

Diese Art der Bestattung ist eine der ältesten der Welt und war im deutschen Raum, im Zuge der Christianisierung, lange Zeit Pflicht. Nach christlichem Glauben konnte nur so der Körper des Verstorbenen für die Auferstehung bewahrt werden.

Am Tag der Beerdigung ist es für die Hinterbliebenen möglich, sich noch einmal vom Verstorbenen zu verabschieden. Danach kann diesem in einer Trauerfeier gedacht werden. Anschließend wird er
zur letzten Ruhestätte begleitet und der Erde übergeben.

Die Bestattung des Verstorbenen findet hierbei in einem Sarg statt und kann in einem Reihen-, Wahl- oder Gemeinschaftsgrab erfolgen.

Die gesetzliche Ruhefrist beträgt bei allen Varianten 20 Jahre. Jedoch können Wahlgräber, auf Wunsch, verlängert und mehrfach belegt werden.
Auch das Beisetzen von Urnen ist in den meisten Fällen bei dieser Grabart gestattet.

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Seebestattung

War es früher nur Seeleuten gestattet, als Leichnam, auf diese Art beigesetzt zu werden und galt es bis ins 20. Jahrhundert ebenfalls als Notbestattung für auf See Verstorbene, so ist dies heutzutage für jeden möglich.

Der Wunsch und die Verbundenheit zum Wasser sind ausreichend, um im Meer bestattet zu werden. Voraussetzung dafür ist die Einäscherung des Verstorbenen und, sollte es zu Lebzeiten nicht schriftlich festgehalten worden sein, eine Erklärung der Angehörigen, dass es der Wille des Verstorbenen war auf diese Weise beigesetzt zu werden.

Die Angehörigen können selber entscheiden, ob sie an der Zeremonie teilnehmen möchten oder nicht. In beiden Fällen erhalten die Hinterbliebenen eine Seekarte und / oder einen Logbucheintrag mit der genauen Position der Grabstelle.

In Deutschland ist eine Seebestattung sowohl in der Ost- als auch Nordsee möglich. Auf Wunsch aber auch in allen anderen Meeren der Welt.

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Wald- / Natur Bestattung

Die Bestattung in einem Bestattungswald bietet Menschen, die sich mit der Natur sehr verbunden fühlen oder nicht auf einem klassischen Friedhof beigesetzt werden möchten, eine besondere Alternative für ihre letzte Ruhestätte. 

Für die Beisetzung in einem Wald, ist die Einäscherung des Verstorbenen erforderlich. Ist diese erfolgt, wird die Urne entweder begleitet von einem Bestattungshaus oder durch einen Versand dem ausgewählten FriedWald überstellt. Die Angehörigen können daraufhin selber über den Ablauf der Zeremonie bestimmen. In allen Fällen wird die Urne durch den Mitarbeiter des Bestattungswaldes, direkt an den Wurzeln des ausgewählten Baumes beigesetzt.

Er ist somit Grab und Grabmal zugleich und nimmt die Asche, als Sinnbild des Lebens und Bestehens über den Tod hinaus, auf. Die Pflege der Grabstelle wird von der Natur übernommen. Die Ruhefrist kann bis zu 99 Jahre, ab Eröffnung des Waldes, betragen. Auch das Anbringen von Namenstafeln ist, auf Wunsch, möglich.

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Luftbestattung

Fliegen zu können ist einer der ältesten Träume der Menschheit. Nicht nur zu Lebzeiten möchten sich manche frei und ungezwungen fühlen. Auch nach dem Tod besteht das Bedürfnis ohne Erdgebundenheit und Grenzen die letzte Ruhe zu finden.

Möchte man auf diese Weise bestattet werden, ist eine Einäscherung erforderlich. Anschließend wird die Urne des Verstorbenen an den ausgewählten Ort versandt. Frankreich, die Schweiz, die Niederlande und Tschechien sind hierfür die beliebtesten Länder, denn es besteht kein Friedhofszwang. Da dies jedoch in Deutschland der Fall ist, erhält das jeweilige Krematorium vom Anbieter der Luftbestattungen, eine Bestätigung über die Beisetzung.

Den Angehörigen steht es frei am Flug teilzunehmen. Ebenso kann im Vorfeld eine kleine Zeremonie abgehalten werden, in der man noch einmal dem Verstorbenen gedenken und von ihm Abschied nehmen kann.

Je nach Unternehmen, besteht die Auswahl der Flugmittel zwischen Heißluftballonen, Flugzeugen oder Hubschraubern.  Die Hinterbliebenen erhalten anschließend eine Karte oder ein Dokument mit den genauen Daten des Beisetzungsortes.

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Aschestreuwiese

An einem geliebten Ort oder einfach in der Natur verstreut zu werden, ist für manche Menschen eine wundervolle Vorstellung und gibt ihnen das Gefühl absoluter Freiheit. 

In einigen Ländern kann dieser Wunsch genau so erfüllt werden. Hierzulande ist es aufgrund der bestehenden Friedhofspflicht jedoch nur auf diesem und auch nicht in allen Bundesländern möglich.

Voraussetzung für diese Art der Bestattung, ist die Einäscherung des Verstorbenen. Danach besteht die Möglichkeit die Urne in einer Trauerfeier oder stillen Beisetzung aufzustellen und dem Verstorbenen zu gedenken. Die Verstreuung der Asche auf dem Friedhof kann anschließend oder an einem anderen Tag, auf eigens dafür angelegten Wiesen stattfinden.

Dabei wird die Urne von einem Friedhofsmitarbeiter geöffnet und oberflächlich verstreut. Auf manchen Friedhöfen ist, auf Wunsch, eine namentliche Nennung an einer zentralen Stelle möglich.

In Deutschland gibt es diese Aschestreuwiesen mittlerweile in Thüringen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.

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Anonyme Bestattung

Häufig wird diese Variante der Bestattung gewählt, wenn ein Verstorbener keine bzw. keine direkten Verwandten mehr hat, die sich um ein Grab kümmern können. 

In manchen Fällen wird es aber von den Menschen selber, noch zu Lebzeiten, verfügt auf diese Weise beigesetzt zu werden, um ihre Angehörigen vor allem bezüglich der Kosten, sowie der Grabpflege zu entlasten oder weil ihnen eine namentliche Nennung nicht wichtig erscheint.

Auch die Hinterbliebenen selbst, entscheiden sich teilweise für diese Variante aus den eben genannten Gründen und gedenken ihren Verstorbenen lieber an einem anderen Ort als auf dem Friedhof. Möglich ist hierbei sowohl eine Erd- als auch Feuerbestattung.

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Almwiesenbestattung

In idyllischer Atmosphäre wird die Asche des Verstorbenen auf einer Almwiese in der Schweiz der freien Natur übergeben.

Alternativ kann die Asche auch von einem Felsen aus oder in einem Bergbach verstreut werden.

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Bestattungsvorsorge

„Alle Veränderungen, sogar die meistersehnten, haben ihre Melancholie. Denn was wir hinter uns lassen, ist ein Teil unserer Selbst.“

Anatole France

Grundsätzlich gilt, wenn Sie sich Gedanken über ihre dereinstige Bestattung machen, teilen Sie dies bitte ihren nahestehenden Personen mit, so das im Fall der Fälle auch nach Ihren Vorstellungen und Wünschen gehandelt werden kann.

Die Bestattungsvorsorge klärt umfassend und vorzeitig alle Themen rund um die eigene Bestattung. Dabei werden sie über Kosten, Möglichkeiten der Bestattungsart und Beisetzungsform und der gewünschten Grabart durch uns transparent beraten. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und bieten Ihnen individuelle Lösungen an.

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Der Bestattungsvorsorgevertrag

Indem Sie die Bestattungsvorsorge in die eigenen Hände nehmen, können Sie wichtige Entscheidungen selbst und wohlbedacht treffen. Der Bestattungsvorsorgevertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wertvorstellungen und Wünsche schriftlich zu fixieren.Sie können sich darauf verlassen, dass später alles gemäß des Vorsorgevertrages umgesetzt wird.


Festgelegt werden z.B.:


  • Bestattungsform und die Grabart
  • Grabgestaltung und -pflege
  • Gästeliste für die Trauerfeier
  • Trauerdruck
  • Gestaltung der Trauerfeier (inkl. Trauerredner, Musik etc.)
  • Finanzierung der Bestattungskosten


Sie nehmen mit diesem Schritt auch eine Last von den Schultern Ihrer Angehörigen.

Für eine persönliche Beratung stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

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Kosten und Finanzierung

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge können Sie auch gleich die Kosten für die Bestattung absichern.

Im Anschluss an die gemeinsame Planung erhalten Sie von uns eine Aufstellung der anfallenden Kosten und wissen somit, wie hoch die Bestattungskosten sind.
Eine bequeme Möglichkeit für die Finanzierung bietet Ihnen z. B. die Sterbegeldversicherung mit monatlichen oder jährlichen Ratenzahlungen. Alternativ können Sie den festgelegten Betrag auf einem für die Bestattung vorgesehenen Treuhandkonto verzinst anlegen.

Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch zu den Möglichkeiten.

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Haben Sie Fragen zu einer Bestattungsvorsorge? Lassen Sie sich von unserem Team beraten.

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